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Begriffliches

Was ist der Unterschied zwischen einer Pfändung und einem Konkurs?

In einer Pfändung (Spezialexekution) werden der betriebenen Rechtsperson soviele Aktiven gepfändet (und verwertet), wie zur Deckung der betriebenen Forderung nötig sind. Für das Verfahren ist das Betreibungsamt zuständig.

Mit der Konkurseröffnung (Generalexekution) werden sämtliche Schulden der in Konkurs geratenen Rechtsperson (Konkursit) fällig und sind im Konkurs geltend zu machen. Dem entsprechend sind auch sämtliche Vermögenswerte des Konkursiten zu verwerten. Dieses Verfahren wird durch das Konkursamt geleitet.

Ob eine Rechtsperson auf Pfändung oder auf Konkurs betrieben wird, ist im SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) geregelt und wird im Rahmen einer eingeleiteten Betreibung durch das Betreibungsamt geprüft und entschieden.

Was ist ein Kollokationsplan, was ein Lastenverzeichnis?

Im Kollokationsplan sind die von der Konkursverwaltung anerkannten Forderungen aufgelistet. Der Kollokationsplan ist gegliedert nach pfandrechtlich gesicherten und nicht pfandgesicherten Forderungen. Für die nicht pfandgesicherten Forderungen bestehen drei Klassen.

Das Lastenverzeichnis gibt Auskunft über die von der Konkursverwaltung anerkannten Grundpfandforderungen an Grundeigentum.

Was bezeichnet man als Konkursmasse?

Als Konkursmasse bezeichnet man das schuldnerische Vermögen, das im Konkurs zu Gunsten der Gläubiger zur Verwertung gelangt. Dazu gehören grundsätzlich alle Vermögenswerte des Schuldners wie Grundeigentum, bewegliche Sachen, Wertschriften, Guthaben, Erbanteile etc. Nicht zur Konkursmasse gehören Gegenstände, die Drittpersonen gehören, z.B. geleaste oder gemietete Sachen. Ferner nennt das Gesetz gewisse Gegenstände, die dem Schuldner und seiner Familie als zum Leben unumgänglich notwendig belassen werden müssen (sog. Kompetenzgegenstände). Sachen, deren Verwertungserlös so gering ist, dass sich eine Wegnahme nicht rechtfertigt, müssen dem Schuldner ebenfalls belassen werden.

Was ist eine Konkursdividende?

Die Konkursdividende ist der Betrag, welcher auf eine Forderung zur Auszahlung gelangt. Auf eine Forderung wird erst dann eine Dividende ausbezahlt, wenn die vorangehenden Kollokationsklassen vollständig befriedigt sind. Innerhalb der gleichen Klasse erfolgt die Verteilung prozentual nach der Höhe der Forderungen.

Was ist eine paulianische Anfechtungsklage?

Mit der paulianischen Anfechtungsklage können unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen Rechtsgeschäfte, die eine in Konkurs geratene Person vor Konkurseröffnung vorgenommen hat, angefochten werden.

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