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Privatkonkurse

Über wen kann ein Privatkonkurs eröffnet werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Jede natürliche Person kann beim Konkursgericht die Konkurseröffnung über sich beantragen, indem sie sich zahlungsunfähig erklärt. Das Gericht eröffnet den Konkurs, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung besteht.
Diese Möglichkeit der Konkurseröffnung steht auch Firmen offen.
In besonderen, im Gesetz geregelten Fällen (SchKG Art. 190, Abs. 1 Ziff. 1 und 3), kann auch ein Gläubiger die Konkurseröffnung über eine nicht im Handelsregister eingetragene Person ohne vorgängige Betreibung beantragen.

Wer haftet für die Konkurskosten?

Zur Deckung der Kosten für die Durchführung eines solchen Konkursverfahrens müssen genügend freie Aktiven vorhanden sein. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Umständen ab (Zahl der Gläubiger, komplizierte Verhältnisse etc.), beträgt jedoch in der Regel mindestens Fr. 3500.--.

Was hat ein Privatkonkurs für Auswirkungen auf das Vermögen des Schuldners?

Im Privatkonkurs wird ebenfalls die Konkursmasse zu Gunsten der Gläubiger verwertet und unter diesen verteilt.

Was passiert mit den Schulden eines Konkursiten?

Den Gläubigern wird für ihre ungedeckten Forderungen ein Konkursverlustschein ausgestellt.