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Elektronischer Rechtsverkehr

Per 31. Dezember 2019 wurden die Konkursämter zur Einrichtung einer kostenlosen Zustelladresse auf einer anerkannten Zustellplattform vom Bundesamt für Justiz verpflichtet. Auf diesen Zeitpunkt hin erfolgte die Deaktivierung des SchKG-Postfaches des Konkursamtes des Kantons Thurgau.

Eingaben an das Konkursamt können Sie auch in elektronischer Form einreichen (Art. 33a SchKG).

Damit die Eingabe in elektronischer Form rechtswirksam ist, muss diese im Format PDF vorliegen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dies gilt für die Eingabe selbst sowie die Beilagen.

Das weitere Vorgehen finden Sie hier.